Versicherer DKV mit dem Tarif: KDT100 + KDBE
WICHTIG: Hier finden Sie Fakten zum Tarif. Eine Bewertung maßen wir uns nicht an, da letzendlich Sie und Ihre Wünsche entscheidend sind!
Inhalt dieser SeiteWie geht es weiter?
Da die Zahnzusatzversicherung viele "Schrauben" hat an denen zu drehen ist und Vorraussetzungen immer andere sind, empfehlen wir eine neutrale Beratung durch unsere Spezialisten. Starten Sie den Rechner hier:
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Die DKV differenziert bei Zahnprophylaxe, welcher Zahnarzt diese durchführt. Grundsätzlich erstattet die DKV zwei Mal im Jahr 100 Prozent der Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, maximal jedoch 75 o pro Sitzung. Führt die Behandlung ein mit der DKV kooperierender Zahnarzt aus, erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 100 o pro Reinigung.
Diese Tarifkombination sieht im Bereich Zahnbehandlung nur eine Erstattung vor, wenn keine Leistungspflicht seitens der GKV besteht. Liegt dieser Sachverhalt vor, übernimmt die DKV die Rechnungen in voller Höhe, Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Zahnärzte. Für einige privatärztliche Leistungen besteht allerdings kein Erstattungsanspruch. Abgedeckt sind jedoch Wurzel- und Paradontosebehandlungen.
Bei Zahnersatz erstattet die DKV 100 Prozent der Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Besteht gegenüber der GKV kein Leistungsanspruch durch privatärztliche Behandlung, übernimmt die DKV immer noch 70 Prozent der Kosten. Darüber hinaus sieht der Tarif auch eine 70prozentige Erstattung, maximal 300 o, für Anästhesiekosten vor. Inlays werden zu 100 Prozent erstattet.
Die Zahnstaffel erstreckt sich über drei Jahre, entfällt jedoch, wenn ein Unfall die Ursache für notwendigen Zahnersatz verursacht.
Kieferorthopädische Leistungen übernimmt die DKV, wenn der Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr liegt. Die Erstattung erfolgt zu 100 Prozent, maximal jedoch bis zu 1.500 o pro Kiefer. Die DKV unterscheidet nicht zwischen den einzelnen Indikationsgruppen.
Hier die Fakten
Zahnersatz im Tarif DKV KDT100 + KDBE
Regelversorgung | 100 % |
Implantate | 100 % |
Knochenaufbau | 100 % |
Labortechnische Kosten | 100 % |
Kronen, Brücken und Prothesen (inkl. GKV) | 100 % |
Kronen, Brücken und Prothesen (ohne Kassenzulassung) | 70 % |
Keramikverblendschalen / Veneers | 100 % (max. bis 8er Zahn) |
Funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen | 70 bis 100 % |
Inlays im Tarif DKV KDT100 + KDBE
Inlays | 100 % |
Kunststofffüllung
Kunststofffüllungen | 100 % |
Zahnbehandlung im Tarif DKV KDT100 + KDBE
Inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
Parodontalbehandlung | 100 % |
Wurzelbehandlung | 100 % |
Ohne Vorleistung einer gesetzlichen Krankenkasse
Parodontalbehandlung | 100 % |
Schleimhauttransplantation | 100 % |
Wurzelbehandlung | 100 % |
Wurzelspitzenresektion | 100 % |
Wurzellängenmessung | 100 % |
Prophylaxe im Tarif DKV KDT100 + KDBE
Professionelle Zahnreinigung | 100 % (2x pro Jahr 75 , gesamt max. 150 ) |
Fissurenversiegelung | Nein |
Fluoridierung | Nein |
Kariesrisikodiagnostik | Nein |
Mundhygienestatus | Nein |
Kieferorthopädie im Tarif DKV KDT100 + KDBE
Regelung für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr
Kieferorthopädie | 0 % |
Kieferorthopädische Funktionsanalyse | Nein |
Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) | Nein |
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange) | Nein |
Mini-Brackets | Nein |
Kunststoff-Brackets | Nein |
Retainer (Zahnstabilisator) | Nein |
Farblose Bögen | Nein |
Regelung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
bis 18 Jahre KIG 2 | 100 %¹ (begrenzt auf 1.500 ) |
bis 18 Jahre KIG 3 - 5 | 100 %¹ (begrenzt auf 1.500 ) |
Kieferorthopädische Funktionsanalyse | Ja |
Invisalign-Therapie (unsichtbare Zahnspange) | Ja |
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange) | Ja |
Mini-Brackets | Ja |
Kunststoff-Brackets | Ja |
Retainer (Zahnstabilisator) | Ja |
Farblose Bögen | Ja |
Wartzezeiten in diesem Tarif
Zahnersatz, Inlays, Kunststofffüllungen, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie | 8 Monate |
Prophylaxe / Zahnreinigung | keine Wartezeiten |
bei Unfall | keine Wartezeiten |
Summenbegrenzung / Zahnstaffel
Tarif KDT100 (Zahnersatz)
1. Versicherungsjahr | 600 |
1. - 2. Versicherungsjahr | 1.200 |
1. - 3. Versicherungsjahr | 1.800 |
Es zählt das Kalenderjahr (bis 31.12.). Die Leistungsbegrenzung gilt nur für Zahnersatz und Kunststofffüllungen. Ab dem 4. Versicherungsjahr oder bei einem Unfall entfallen die Begrenzungen.
weitere Tarifinformationen
Begrenzung der GOZ | 3,5 facher Satz |
Mindestvertragsdauer | 2 Versicherungsjahre |
Kündigungsfrist | 3 Monate zum Jahresende |
Beantragung bei angeratener oder laufender Behandlung | Nein |
Altersrückstellungen | werden gebildet |
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¹ In den KIG Stufe 1 - 5 ist die Erstattungshöhe auf 1.500 für die gesamte Behandlung begrenzt.